junger Hund

OBLIGATORISCHER SACHKUNDENACHWEIS SKN

Von Anfang an alles richtig machen

Haben Sie nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft oder haben Sie dies vor?

1. Fall:
Anschaffung eines Hundes seit dem 1. September 2008 Das neue Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Sie mit jedem neuen Hund, den Sie erwerben, Trainingskurse (4 Trainingseinheiten von 1 Stunde Dauer) besuchen und deren Besuch nachweisen. Dies gilt für jeden Hund, unabhängig von seiner Rasse oder Grösse.

2. Fall:
Ebenfalls basierend auf dem neuen Tierschutzgesetz müssen Sie, wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten wollen, zusätzlich vorher einen Theoriekurs absolvieren, der mindestens vier Stunden dauert. Dieser Kurs muss nur einmal besucht werden.

Details zur obligatorischen Hundehalterausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) unter www.bvet.admin.ch

Unsere SKN-Kurse beinhalten neben den obligatorischen Inhalten auch individuelle Tipps zum Umgang mit dem neuen Familienmitglied.

DETAILS

SKN-Praxiskurs

4 x 60 Minuten
Termin auf Anfrage

Ort wird noch bekanntgegeben
mindestens 4, maximal 6 Teilnehmer

Preis: CHF 140.–

SKN-Theoriekurs

6 x 45 Minuten an einem Tag
Termin auf Anfrage

Ort wird noch bekanntgegeben
mindestens 4, maximal 10 Teilnehmer

Preis CHF 150.–

Sie sind an dieser Veranstaltung interessiert und finden, dass sie so schnell wie möglich stattfinden sollte? Senden Sie uns das nebenstehende Formular, damit können Sie unsere Planung nach Ihrem Geschmack beeinflussen!